Risikobehaftete Fahrbarkeit - Halbstundentakt
KEIN HALBSTUNDENTAKT BIS ELZACH? HALBSTUNDENTAKT ÜBERHAUPT FAHRBAR? FAHRBARKEITSPRÜFUNG JETZT!
Wir fordern eine Prüfung des Realisierungskonzepts aufgrund veralteter Fahrbarkeitsprüfung und somit risikobehafteter Fahrbar-keit. Auch wegen des fehlenden Nachweises zusätzlicher Verkehre im Halbstundentakt bis Elzach und der fehlenden Eisenbahnbetriebs-wissenschaftlichen Untersuchung.
Der Fahrbarkeitsproblematik zum Trotz, spricht das sogenannte "Bürgerbündnis"-Elztalbahn-Jetzt, ein überparteilicher Zusammen-schluss aus Kommunalpolitikern des oberen Elztals, weiterhin von einem Halbstundentakt für Elzach, welcher anscheinend nur mit einer Elektrifizierung zu erreichen ist!
Bis Elzach waren ursprünglich 12 zusätzliche Züge pro Tag geplant, also ein Halbstundentakt. Auf einer Veranstaltung des Bürgerbündnis-Elztalbahn-Jetzt in Elzach wurden dann noch 8 zusätzliche Züge zugesagt. Mittlerweile geht man nur noch von 4 bis max. 6 zusätzlichen Zügen aus. Im Ergebnis steht dem sehr geringen Mehrverkehr bis Elzach eine erhebliche Einschränkung der Verkehrsanbindung für Pendler/Fahrgäste sämtlicher Gemeinden aus dem Versorgungsgebiet sowie dem Regionalverkehr gegenüber. Also, ob der bereits existierende Halbstundentakt angesichts zusätzlicher Züge überhaupt aufrechterhalten werden kann und ob zusätzliche Verkehre bis Elzach überhaupt fahrbar sind.
Weiter ist geplant, bei verschiedenen Fahrten von Elzach nach Freiburg verschiedene Stationen zwischen Denzlingen und Freiburg mehrheitlich, 2 der 3 Stationen Gundelfingen/Zähringen/Herdern, nicht mehr zu bedienen (Kenntnisstand 18.09.2017). Der Punkt "Auslassen von Haltestellen" wurde allerdings vom ZRF in Abrede gestellt. Dem stellen wir jedoch den Prüfbericht aus der Fahrbarkeitsprüfung des ZRF bezüglich des Streckenausbaus entgegen wonach zwangsläufig zwei Haltepunkte zwischen Denzlingen und Freiburg ausgelassen werden müssen. Es wird sogar von einem stündlichen Wegfall dieser Haltepunkte über den gesamten Tag gesprochen. Dieses Ergebnis ist auch in dem Öffentlichen Protokoll des Zweckverbandes Regio Nahverkehr (ZRF) Drucksache ZRF-VV 2013.005 auf Seite 5 detailliert nachzulesen. Bis heute konnte das ZRF seine Aussage mit nichts belegen. Dieses Beispiel verdeutlicht sogenannte Überlappungen der Züge der Elztalbahn mit Zügen auf der Rheintalbahn. Und somit zumindest eine risikobehaftete Fahrplanstabilität und Betriebsqualität mit einer Zunahme an Verspätungen und Zugausfällen und somit keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Zugverbindungen. Hunderte oder sogar tausend Pendler wären von den negativen Auswirkungen betroffen. Der zugrundeliegende Halbstundentakt bis Elzach wäre vermutlich regelmäßig nicht fahrbar.
Die Elztalbahn-BI fordert die fehlende eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung in der Fahrbarkeitsprüfung (2013). Ein Nachweis für eine Fahrbarkeit zusätzlicher Verkehre bis Elzach fehlt. Das laufende Planfeststellungsverfahren (PFV) beruht auf überholten und fehlerhaften Annahmen. In dem Gutachten wird dringend geraten die Bewertung der zukünftigen Betriebsqualität im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durchzuführen. Insbesondere bei eingleisigen Strecken mit Kreuzungsverbindung zu anderen Trassen ist eine entsprechende, über das vorliegende Gutachten hinausgehende Bewertung zwingend erforderlich, da die elektrifizierte Elztalbahn schliesslich erst ab 2021 fahren wird. Weiter fordern wir eine ernsthafte Prüfung des Realisierungskonzeptes.
Die Elztalbahn-BI begrüßt ausdrücklich die Einführung eines Halbstundentaktes, stellt aber die Machbarkeit bzw. Fahrbarkeit bezüglich der prognostizierten Mehrverkehre auf der Rheintalbahn im zweistelligen Bereich und fehlender nicht berücksichtigter Pufferzeiten, bezüglich zu kurzer Bahnsteige bzw. zu langer Züge mit zu wenig Türen und somit vorprogrammierter Verspätungen und Zugausfälle, deutlich in Frage. Bei fehlender Fahrbarkeit wären die umfangreichen, allein hierfür erforderlichen Neubaumaßnahmen, Enteignungen und die massiven Eingriffe in Umwelt und in das bestehende Wohngebiet im Bereich des Kreuzungsbahnhofs Gutach ohne jeden Zweck. Stattdessen käme es zu einer Zerstörung des funktionierenden Biotops sowie zu nachhaltigen Beeinträchtigungen im Wasserschutzgebiet.
Es ist unerlässlich elementare Punkte zur Fahrbarkeit im Vorfeld sachlich und fachlich versiert zu klären um einen funktionierenden und zuverlässigen Halbstundentakt bis Elzach und für das gesamte Elztal sicherzustellen.
Der Infrastrukturausbau durch Elektrifizierung, mit zweifelhaftem Nutzen aufgrund zweifelhafter Fahrbarkeit, einer kaum nenneswerten bzw. offensichtlich zweifelhaften Verbesserung von Zugverbindungen, steht in keinem Verhältnis mehr zu den sowieso schon explodierenden Kosten und zu diesem massiven Eingriff. Die Zweckmäßigkeit des Vorhabens ist somit nicht mehr gegeben. Ein Öffentliches Interesse somit auch nicht mehr.